Transparenz und Quellen
Methodik des E-Auto-Förderung Rechners 2026
E-Auto Förderung Rechner ist ein privates Informationsangebot. Wir berechnen eine voraussichtliche Förderhöhe auf Basis öffentlicher Quellen. Die offizielle Prüfung erfolgt ausschließlich über die zuständige Antragsstelle.
Was der Rechner abbildet
Fahrzeugtyp, Kauf oder Leasing, Erstzulassung, zu versteuerndes Haushaltseinkommen, Kinderzahl, Bundesland sowie PHEV/REEV-Kriterien CO2 oder elektrische Reichweite.
Einkommensgrenzen einschließlich
Die Sozialstaffeln gelten bis einschließlich 60.000 und 45.000 Euro zvE. Grundlage ist je Partnerperson der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, höchstens drei Kalenderjahre alt. Gemeinsame Bescheide werden einmal berücksichtigt. Vorschau und Server nutzen dieselbe Rechenlogik.
Voraussetzungen und Grenzen
Nur volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz Deutschland und M1-Neuwagen ohne Vorzulassung, auch nicht im Ausland. Selbstständige können für Privatvermögen beantragen. Mindestens 36 Monate Zulassung auf dich gelten für Kauf und Leasing. Einmalige Förderung je Person und Fahrzeug, keine unzulässige Doppelförderung. Insolvenz und Vermögensauskunft können ausschließen. Diese persönlichen Nachweise prüft ausschließlich das BAFA.
THG, Steuer und Kosten getrennt
Die THG-Fahrzeugpauschale gilt nur für reine Batterieelektrofahrzeuge. Mitteilung 2026 bis 15.11.2026 beim UBA; Anbieter können früher schließen. Seit 17.04.2026 fallen UBA-Antragsgebühren an. Die Kfz-Steuerbefreiung gilt bei Erstzulassung bis Ende 2030 längstens bis Ende 2035. Der Kostenrechner verwendet anpassbare Beispielpreise und weist Ladeverluste separat aus; THG ist voreingestellt 0 Euro.
Was nicht verbindlich ist
Der Rechner ersetzt keinen Antrag und keine Bewilligung. Ob ein konkreter Fall förderfähig ist, entscheidet die zuständige Stelle anhand der eingereichten Unterlagen.
Warum wir keine Fantasiebeträge zeigen
Regionale Zuschüsse, Wallbox-Förderungen oder Herstelleraktionen werden nur genannt, wenn sie offiziell belegt sind. Unbelegte Landesboni setzen wir auf 0 Euro.
Aktualisierung
Die Kernregeln wurden zuletzt am 23.10.2026 gegen offizielle Quellen geprüft. Bei Änderungen an Portal, Richtlinie oder Förderdatenbank wird die Rechenlogik angepasst.
Primärquellen
- Bundesregierung: E-Auto-Kaufförderung 2026
- BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos
- BMUKN: Förderrichtlinie zur E-Auto-Förderung
- Förderzentrale: offizieller Antrag
- Förderdatenbank des Bundes
- BAFA: Häufige Fragen und Nachweise zur E-Auto-Förderung
- UBA: THG-Quote, Antragsverfahren und Gebühren
- 38. BImSchV § 7: THG nur für Batterieelektrofahrzeuge
- 38. BImSchV § 8: THG-Einreichfrist
- KraftStG § 3d: Kfz-Steuerbefreiung
Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Fördermittelberatung. Kein Anspruch auf Bewilligung, Vollständigkeit oder dauerhafte Programmverfügbarkeit.