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Offiziell belegt · Stand: 21.05.2026

E-Auto-Förderung Leasing 2026: 36 Monate halten

Leasing ist förderfähig, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Laut offizieller FAQ gelten beim Leasing dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf; entscheidend ist die 36-monatige Zulassung auf die antragstellende Person.

Kurzantwort

Leasing ist förderfähig, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Laut offizieller FAQ gelten beim Leasing dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf; entscheidend ist die 36-monatige Zulassung auf die antragstellende Person.

  • Leasingnehmer stellt den Antrag.
  • Das Fahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein.
  • Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung.
  • Die Förderhöhe richtet sich wie beim Kauf nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Kindern.

Offizielle Claims

Für Kauf und Leasing gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung; beim Leasing gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf.

Quelle: BMUKN: Fragen und Antworten zum neuen E-Auto-Förderprogramm (PDF) · Richtlinie vom 19.05.2026 · Vertrauen: hoch

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV/FCEV und 1.500 Euro für PHEV/REEV; maximal sind 6.000 Euro beziehungsweise 4.500 Euro möglich.

Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch

Grenzen

Förderkompass ist ein privates Informationsangebot und ersetzt keine Prüfung durch BAFA, Förderzentrale oder andere offizielle Stellen. Verbindlich sind Richtlinie, Antrag und Bewilligungsbescheid.