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Offiziell belegt · Stand: 27.05.2026

Welche E-Autos sind 2026 förderfähig?

Grundsätzlich geht es um erstmals in Deutschland zugelassene Neuwagen der Fahrzeugklasse M1. BEV und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten die volle Basisförderung; PHEV und REEV müssen zusätzliche CO2- oder Reichweitenkriterien erfüllen.

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Kurzantwort

Grundsätzlich geht es um erstmals in Deutschland zugelassene Neuwagen der Fahrzeugklasse M1. BEV und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten die volle Basisförderung; PHEV und REEV müssen zusätzliche CO2- oder Reichweitenkriterien erfüllen.

  • Förderfähig sind Neuwagen der Fahrzeugklasse M1 im Privatvermögen.
  • BEV und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten 3.000 Euro Basisförderung.
  • PHEV und REEV erhalten 1.500 Euro Basisförderung, wenn die Klimakriterien erfüllt sind.
  • Bei PHEV/REEV sollte das CoC-Dokument zu CO2-Wert oder elektrischer Reichweite geprüft werden.

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Offizielle Claims

Antragsberechtigt sind Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1.

Quelle: BMUKN: Förderrichtlinie zur E-Auto-Förderung · Richtlinie vom 19.05.2026 · Vertrauen: hoch

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV/FCEV und 1.500 Euro für PHEV/REEV; maximal sind 6.000 Euro beziehungsweise 4.500 Euro möglich.

Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch

PHEV und REEV sind bis 30.06.2027 förderfähig, wenn sie höchstens 60 g CO2/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen.

Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch

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Grenzen

E-Auto Förderung Rechner ist ein privates Informationsangebot und ersetzt keine Prüfung durch BAFA, Förderzentrale oder andere offizielle Stellen. Verbindlich sind Richtlinie, Antrag und Bewilligungsbescheid.