Offiziell belegt · Stand: 21.05.2026
Zu versteuerndes Einkommen für E-Auto-Förderung 2026
Für die E-Auto-Förderung zählt nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Die Grenze liegt bei 80.000 Euro und erhöht sich für bis zu zwei Kinder um jeweils 5.000 Euro.
Kurzantwort
Für die E-Auto-Förderung zählt nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Die Grenze liegt bei 80.000 Euro und erhöht sich für bis zu zwei Kinder um jeweils 5.000 Euro.
- Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid.
- Berücksichtigt wird der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen.
- Bei Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft und eheähnlicher Gemeinschaft wird das Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzugerechnet.
- Kinder unter 18 Jahren erhöhen die Einkommensgrenze um 5.000 Euro je Kind, maximal für zwei Kinder.
Offizielle Claims
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und steigt für bis zu zwei Kinder um 5.000 Euro je Kind.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.05.2026 · Vertrauen: hoch
Grenzen
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