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Förderregeln geprüft: Einkommensgrenzen, THG-Frist und Kfz-Steuer

Freitag, 23. Oktober 2026 · 07:00 Uhr

Prüfung am 23. Oktober 2026: Basis- und Höchstbeträge entsprechen weiter der Richtlinie vom 19. Mai 2026. BEV/FCEV: bis 6.000 Euro; förderfähige PHEV/REEV: bis 4.500 Euro. Die Sozialstaffeln gelten einschließlich 45.000 und 60.000 Euro zvE. Wir haben den Rechner an diesen Grenzen korrigiert; dies ist keine neue Förderrichtlinie.

Neuwagen und Privatvermögen: Tageszulassungen auf Händler und Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen. Selbstständige können privat beantragen. Kauf und Leasing erfordern 36 Monate Zulassung auf die antragstellende Person. Förderrelevante Kinder müssen im Haushalt leben, kindergeldberechtigt und bei Erstzulassung unter 18 sein.

Steuerbescheide: Zwei aktuellste Bescheide je Partnerperson verwenden; bei vorliegendem Bescheid 2025 sind beispielsweise 2025/2024 relevant, sonst etwa 2024/2023. Gemeinsame Bescheide einmal zählen.

THG 2026: Die Fahrzeugpauschale gilt nur für BEV. Mitteilung bis 15. November 2026 beim UBA, Anbieter können früher schließen. Neue UBA-Anträge sind seit 17. April 2026 gebührenpflichtig; Kosten und Nettoauszahlung vergleichen.

Kfz-Steuer: Bei reinen Elektrofahrzeugen mit Erstzulassung bis Ende 2030 gilt die Befreiung bis zu zehn Jahre, längstens bis Ende 2035. PHEV und Range-Extender mit Verbrennungsmotor sind ausgeschlossen.

Auszahlung: Für die Kaufprämie nennen wir keine pauschale Dauer. BAFA-Prüfung und verfügbare Mittel entscheiden.