Offiziell belegt · Stand: 27.05.2026
35.000 € zvE & 2 Kinder: bis 6.000 € E-Auto-Förderung
Bei 35.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zwei Kindern ist im Beispiel die maximale Förderung möglich: bis zu 6.000 Euro für BEV/FCEV und bis zu 4.500 Euro für förderfähige PHEV/REEV.
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Kurzantwort
Bei 35.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zwei Kindern ist im Beispiel die maximale Förderung möglich: bis zu 6.000 Euro für BEV/FCEV und bis zu 4.500 Euro für förderfähige PHEV/REEV.
- BEV/FCEV: 3.000 Euro Basisförderung plus beide Sozialstaffeln plus 1.000 Euro Kinderbonus.
- PHEV/REEV: 1.500 Euro Basisförderung plus beide Sozialstaffeln plus 1.000 Euro Kinderbonus, wenn CO2- oder Reichweitenkriterium erfüllt ist.
- Die Kinder erhöhen zusätzlich die Einkommensgrenze auf bis zu 90.000 Euro.
- Verbindlich bleibt die offizielle Prüfung nach Antrag, Steuerbescheiden und Fahrzeugnachweisen.
Allgemeine Regel gelesen. Jetzt zählt dein Fall.
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Offizielle Claims
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV/FCEV und 1.500 Euro für PHEV/REEV; maximal sind 6.000 Euro beziehungsweise 4.500 Euro möglich.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und steigt für bis zu zwei Kinder um 5.000 Euro je Kind.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.05.2026 · Vertrauen: hoch
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren steigt die Einkommensgrenze um 5.000 Euro je Kind; zusätzlich gibt es 500 Euro Kinderzuschlag je Kind, maximal 1.000 Euro.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch
PHEV und REEV sind bis 30.06.2027 förderfähig, wenn sie höchstens 60 g CO2/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch
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