Offiziell belegt · Stand: 27.05.2026
75.000 € zvE: E-Auto-Förderung ohne Sozialstaffel
Bei 75.000 Euro zvE liegt das Einkommen unter der Grundgrenze von 80.000 Euro, aber über den Sozialstaffeln. Ohne Kinder bleibt im Beispiel die Basisförderung: 3.000 Euro für BEV/FCEV oder 1.500 Euro für förderfähige PHEV/REEV.
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Kurzantwort
Bei 75.000 Euro zvE liegt das Einkommen unter der Grundgrenze von 80.000 Euro, aber über den Sozialstaffeln. Ohne Kinder bleibt im Beispiel die Basisförderung: 3.000 Euro für BEV/FCEV oder 1.500 Euro für förderfähige PHEV/REEV.
- Unter 80.000 Euro zvE ist die Grundberechtigung grundsätzlich möglich.
- Die Sozialstaffeln greifen erst unter 60.000 Euro beziehungsweise unter 45.000 Euro zvE.
- Kinder können zusätzlich die Grenze und den Förderbetrag erhöhen.
- Bei PHEV/REEV muss das Fahrzeug zusätzlich die CO2- oder Reichweitenvorgaben erfüllen.
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Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV/FCEV und 1.500 Euro für PHEV/REEV; maximal sind 6.000 Euro beziehungsweise 4.500 Euro möglich.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und steigt für bis zu zwei Kinder um 5.000 Euro je Kind.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.05.2026 · Vertrauen: hoch
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren steigt die Einkommensgrenze um 5.000 Euro je Kind; zusätzlich gibt es 500 Euro Kinderzuschlag je Kind, maximal 1.000 Euro.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch
PHEV und REEV sind bis 30.06.2027 förderfähig, wenn sie höchstens 60 g CO2/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch
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