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Offiziell belegt · Stand: 27.05.2026

80.000 € zvE: Grenze der E-Auto-Förderung 2026

Die Grundgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Kinder unter 18 Jahren können diese Grenze um 5.000 Euro je Kind erhöhen, maximal für zwei Kinder.

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Kurzantwort

Die Grundgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Kinder unter 18 Jahren können diese Grenze um 5.000 Euro je Kind erhöhen, maximal für zwei Kinder.

  • Ohne Kinder ist 80.000 Euro zvE die zentrale Einkommensgrenze.
  • Mit einem Kind steigt die Grenze auf bis zu 85.000 Euro, mit zwei Kindern auf bis zu 90.000 Euro.
  • Entscheidend sind die offiziellen Steuerbescheide, nicht Gehaltsabrechnung, Brutto oder Netto.
  • Der Förderbetrag hängt danach zusätzlich von Fahrzeugtyp, Sozialstaffel und Kinderbonus ab.

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Offizielle Claims

Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und steigt für bis zu zwei Kinder um 5.000 Euro je Kind.

Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.05.2026 · Vertrauen: hoch

Die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen.

Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.05.2026 · Vertrauen: hoch

Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren steigt die Einkommensgrenze um 5.000 Euro je Kind; zusätzlich gibt es 500 Euro Kinderzuschlag je Kind, maximal 1.000 Euro.

Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV/FCEV und 1.500 Euro für PHEV/REEV; maximal sind 6.000 Euro beziehungsweise 4.500 Euro möglich.

Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos · Stand: 19.01.2026 · Vertrauen: hoch

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