Offiziell belegt · Stand: 23.10.2026
E-Auto Kfz-Steuer 2026: Befreiung bis längstens 2035
Die Kfz-Steuerbefreiung ist von der Kaufprämie getrennt. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030 können bis zu zehn Jahre steuerfrei bleiben, längstens bis 31.12.2035.
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Kurzantwort
Die Kfz-Steuerbefreiung ist von der Kaufprämie getrennt. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030 können bis zu zehn Jahre steuerfrei bleiben, längstens bis 31.12.2035.
- Die Befreiung gilt für reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzelle. PHEV und Range-Extender mit Verbrennungsmotor sind ausgeschlossen.
- Der Zoll berücksichtigt die Befreiung automatisch anhand der Zulassungsdaten; ein eigener Antrag ist bei Neuzulassung nicht nötig.
- Bei Halterwechsel bleibt nur die Restlaufzeit erhalten. Die Zehnjahresfrist beginnt nicht erneut.
- Nach der Befreiung wird die reguläre Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent ermäßigt. Der konkrete Betrag hängt vom Fahrzeuggewicht ab.
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Offizielle Claims
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030 sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035. Für PHEV und Range-Extender mit Verbrennungsmotor gilt diese Befreiung nicht.
Quelle: KraftStG § 3d und Bundesportal · Geprüft: 23.10.2026 · Vertrauen: hoch
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